Hinweise zum Impressum

Die Impressumspflicht für Webseiten ist aus dem § 5 "Allgemeine Informationspflichten" des Telemediengesetz (TMG) abgeleitet. Der Paragraf sieht unter anderem die namentliche Nennung eines Vertretungsberechtigten vor. Für die Universität ist der Rektor der Vertretungsberechtigte - das gilt auch für alle Fakultäten, Institute und sonstigen Einheiten der Universität. In Zweifelsfällen kann die Rechtsabteilung der Universität Auskunft darüber geben, wer vertretretungsberechtigt ist.

In den meisten Fällen reicht es aus rechtlicher Sicht aus, das Impressum der Universitätsstartseite unverändert zu übernehmen. Das Impressum hat aber immer auch die Funktion einer Kontaktseite. Es ist daher empfehlenswert, das Basis-Impressum um einen Ansprechpartner für den Inhalt zu ergänzen.

Die Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS) widmet sich auf ihren Webseiten dem Thema "Impressumspflicht" und hält zudem eine hilfreiche Checkliste bereit.

 

Hinweis zur Datenschutzerklärung

Wenn auf einer Webseite personenbezogene Daten erhoben werden, dann muss in einer Datenschutzerklärung darauf hingewiesen werden (§ 13 TMG). Was in der Datenschutzerklärung stehen muss, ist unter anderem abhängig davon, wie die Protokollierung des jeweiligen Webservers konfiguriert ist und welche sonstigen Techniken und Dienste (User-Login. Cookies, Piwik-Analyse, etc.) genutzt werden. Seiten, die mit IMPERIA erstellt wurden, können die Datenschutzerklärung der zentralen Universitätswebseite übernehmen. Für andere Angebote ist eine entsprechend angepasste Datenschutzerklärung notwendig. Hifestellung dazu bietet eine ZENDAS-Veröffentlichung zum Thema.

Verantwortlich: Website-Services
Letzte Änderung: 24.05.2017
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